Ferienwohnung Frischmann Klaudia in Umhausen
ca. 70 qm - 6 Personen - 3 getrennte Schlafzimmer

DATENSCHUTZERKLÄRUNG gem. DSGVO


APPARTEMENT FRISCHMANN KLAUDIA
TALACKERWEG 17
6441 UMHAUSEN


Wir verwenden folgende Daten, wenn Sie mit uns einen Vertrag abschließen.


Stammdaten:
Familien- und Vorname, vollständige Adresse, sämtliche Kontaktinformationen (z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Informationen über Art und Inhalt unseres Vertragsverhältnisses.


Sonstige personenbezogene Daten, welche Sie oder Dritte uns mit Ihrem Einverständnis oder sonst zulässigerweise bei der Vertragsanbahnung, während des Vertragsverhältnisses (z.B. zur Ausstellung einer Gästekarte) bzw. zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zur Verfügung stellen:
Geburtsdatum bzw. Alter, Familienstand, Geschlecht, Beruf, Ausweisdaten, Bankverbindung, Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis, Vertragsbindung, Kündigungs-/Stornofristen oder weitere Informationen zu Ihrer Person, welche Sie uns selbst bekanntgegeben haben.


Heranziehen von Auftragsverarbeitern
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Selbst wenn wir uns eines Auftragsverarbeiters (Firma Feratel – Gästeverzeichnis nach § 19 MeldeV) bedienen, achten wir darauf, dass die Auftragsverarbeitung innerhalb der Europäischen Union erfolgt.


1. Meldedaten
1.1. Meldepflicht
Sie sind nach dem österreichischen Meldegesetz verpflichtet, sich bei uns mit den in § 5 und § 10 Meldegesetz genannten Daten anzumelden. Die betrifft folgende Daten:
Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsland, Adresse samt Postleitzahl und – bei ausländischen Gästen – Art, Nummer, Ausstellungsraum sowie ausstellende Behörde eines Reisedokumentes sowie das Datum der Ankunft und der Abreise.


1.2. Gästeverzeichnis
Wir werden diese Daten aufgrund der uns auferlegten gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 19 Meldegesetz-Durchführungs-Verordnung in einem Gästeverzeichnis führen und für die Dauer von 7 (sieben) Jahren speichern, soweit sie nicht für andere Zwecke, die in dieser Datenschutzerklärung genannt sind, länger verarbeitet werden.
Das Gästeverzeichnis wird von uns elektronisch und derzeit noch manuell (Meldezettel) geführt, wobei wir hierzu die Daten an einen IT-Auftragsverarbeiter weiterleiten. Bei diesem werden die Daten lokal gespeichert. Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nicht.


1.3. Weitergabe von Daten
Die Datenkategorien „Ankunft“, „Abreise“ verknüpft mit Herkunftsland werden gemäß § 6 Tourismus-Statistik-Verordnung an die Gemeinde, in dem sich unser Beherbergungsbetrieb befindet, weitergeleitet. Dem jeweiligen Tourismusverband [Ötztal Tourismus], dem wir angehören, und/oder der Gemeinde sind auch aggregierte Daten über Anzahl der Nächtigungen insgesamt und der Personen, die zur Zahlung der Aufenthaltsabgabe verpflichtet sind, zu übermitteln. Dies geschieht auf Grundlage des § 9 Tiroler Aufenthalts¬abgabegesetz.


1.4. Rechtsgrundlage der Verarbeitungen
Die Verarbeitungen gemäß den obigen Punkten 1.1 bis 1.3 basieren auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung rechtlicher Verpflichtung).


1.5. Zusätzliche Datenübermittlung an TVB/Gemeinde
Zusätzlich leiten wir ihre Postleitzahl und ihr Geburtsjahr (in pseudonymisierter bzw. anonymisierter Form) für statistische Zwecke zur Erstellung und Auswertung von Herkunfts- und Alters-Statistiken durch den Tourismusverband an unsere Gemeinde und unseren TVB weiter. Diese Weiterleitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit e (Aufgabe im öffentlichen Interesse) und lit f (überwiegende berechtigte Interessen) DSGVO. Sie können dagegen jederzeit Widerspruch, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs 1 DSGVO), einlegen.


2. Gästekarte
2.1. Allgemeines
Sie haben die Möglichkeit, eine Gästekarte in Anspruch zu nehmen. Die Gästekarte gewährt Ihnen Vergünstigungen und/oder Leistungen bei verschiedenen Unternehmen in der Region (z.B. vergünstigte Eintritte). Die Gästekarte ist für den Zeitraum Ihres Aufenthaltes bei uns gültig.


2.2. Ausstellen der Gästekarte
Die Gästekarte wird vom Unterkunftgeber nur auf Ihren Wunsch ausgestellt und ausgegeben. Sie wird je nach dem vom TVB und/oder dem Beherbergungsbetrieb eingesetztem Gästekarten-System entweder in Form
• einer elektronisch generierten Gästekarte,
• einer händisch erstellten Gästekarte oder
• des Durchschlages des Meldezettels
ausgestellt.


2.3. Verarbeitete personenbezogene Daten
Sowohl für die elektronisch generierte als auch die händisch erstellte Gästekarte werden folgende personenbezogene Daten, die aus den Meldedaten (siehe oben Punkt 1) ermittelt werden, verarbeitet:
Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Dauer des Aufenthalts (Ankunft/Abreise), Herkunftsland, Postleitzahl.
Wird die Gästekarte in Form des „Meldezettels“ ausgestellt, enthält dieser den Inhalt laut § 5 iVm § 9 Meldegesetz (siehe dazu oben Punkt „Meldedaten“ 1.1). In diesem Fall erfolgt keine elektronische Verarbeitung zu Zwecken der Gästekarte.
Bei Verwendung der Gästekarte werden zusätzlich folgende personenbezogenen Daten verarbeitet: Daten über den Nutzungszyklus der jeweiligen Karte, Leistungsnutzung, Buchungen, Transaktionslogging, Abrechnungsdaten, Referenz zu den Meldedaten und dem Beherbergungsbetrieb.
Die Daten sind erforderlich, um einerseits eine Identitätsfeststellung und andererseits die Gültigkeitsdauer der Gästekarte beim jeweiligen Leistungsträger zu ermitteln und um die Abrechnung der Vergünstigungen zwischen Leistungserbringern, dem TVB und allenfalls den Beherbergungsbetrieben zu ermöglichen.


2.4. Rechtsgrundlage der Verarbeitungen
Die Verarbeitung der Daten für Zwecke der Gästekarte erfolgt entweder aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO) oder, sofern die Gästekarte Teil der Leistungserbringung im Rahmen des Beherbergungsvertrages ist, zu Zwecken der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO).
Eine Einwilligung kann von Ihnen jederzeit mündlich gegenüber dem Unterkunftgeber oder schriftlich an die E-Mail-Adresse [meldewesen@oetztal.com] widerrufen werden.


2.5. Betrieb des Gästekarten-Systems
Das Gästekartensystem wird vom örtlichen Tourismusverband („TVB“) betrieben. Weiters sind örtliche Beherbergungsbetriebe und örtliche Unternehmen („Leistungserbringer“) beteiligt.
Die Daten, welche für die Gästekarte verarbeitet werden, werden nach 48 (vierzigacht) Monaten gelöscht.


2.6. Empfänger der Daten
Die für Zwecke der Gästekarte verarbeiteten Daten erhält der örtliche TVB für Zwecke der Abrechnung gegenüber den Leistungserbringern und/oder Beherbergungsbetrieben.
Die einzelnen Leistungserbringer, die aufgrund der Gästekarte vergünstigte Leistungen gewähren, erhalten die Daten ebenfalls, soweit Sie diesen Unternehmern gegenüber die Gästekarten-Leistungen in Anspruch nehmen.
Sie müssen zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen die jeweilige Gästekarte, auf welcher die Daten abgebildet sind, dem Leistungserbringer vorweisen und somit selbst offenlegen. Der Unternehmer prüft sodann, in der Regel durch Ablesen des Barcodes auf der Gästekarte und durch Übermittlung der Barcode-Daten an unseren IT-Auftragsverarbeiter, ob diese (noch) gültig ist. Dabei werden auch personenbezogene Daten an den Unternehmer übermittelt, insbesondere auch Ihre Identitätsdaten (zur Überprüfung der Identität und des Geburtsdatums).
Sollte die Gästekarte in Form des „Meldezettels“ ausgestellt sein, prüft er die Gültigkeit anhand des Durchschlages des „Meldezettels“.


3. Sonstige Verarbeitung Ihrer Daten
Grundsätzlich verarbeiten wir nur jene Daten, welche für den Vertragsabschluss bzw. für die Vertragserfüllung unbedingt erforderlich sind. Sofern Sie uns auch eine entsprechende Einwilligung erteilt haben, verarbeiten wir Ihre Daten dahingehend, dass wir Ihnen bis auf Widerruf Informationen über unsere Serviceleistungen zukommen lassen. Dabei nutzen wir folgende Kommunikationskanäle, sofern Sie uns diese genannt haben:
Telefon, E-Mail, SMS, Post oder Social-Media-Kanäle.


3.1. Videoüberwachung
(Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/verbraucherschutz/datenschutz/Videoueberwachung-durch-Private.html#Recht)
Bilddaten wie etwa Videoaufnahmen sind grundsätzlich vom Begriff der personenbezogenen Daten (→ USP) umfasst. Personenbezogene Daten werden mit Kameras verarbeitet, wenn einzelne Personen auf den Bildern eindeutig erkennbar sind oder Rückschlüsse auf deren Identität möglich sind. Für die Identifizierbarkeit reicht es, wenn Gesichtszüge erkennbar sind oder Begleitumstände einer Aufnahme es ermöglichen, einen Bezug zu einer bestimmten Person herzustellen.
Nach dem Datenschutzrecht hat jedenfalls die/der Verantwortliche vor der Inbetriebnahme selbst zu beurteilen, ob eine Videoüberwachung als zulässig angesehen werden kann bzw. ob in einem konkreten Fall eine Datenschutz-Folgenabschätzung (→ USP) durchzuführen ist oder nicht. Die Datenschutzbehörde übernimmt keine diesbezüglichen Vorabbeurteilungen. Solche Anlagen zur Videoüberwachung müssen auch nicht der Datenschutzbehörde gemeldet werden.


Berechtigte Interessen:
Der Einsatz einer Videoüberwachung kann im Einzelfall nach der DSGVO rechtmäßig sein, wenn die Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen der/des Verantwortlichen oder Dritter erforderlich ist. Solche sind:
• Schutz des Lebens von Personen
• Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit von Personen
• Schutz des Eigentums (z.B. Eigenheim)


Selbst wenn es berechtigte Interessen gibt, ist eine Abwägung mit den Interessen, Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Person vorzunehmen, umso mehr, wenn es sich um ein Kind handelt.  

Die Videoüberwachung ist auch im privaten Bereich nur innerhalb sehr eng gesetzter Grenzen rechtmäßig:
• Die Videoüberwachung ist auf ein zeitlich und örtlich unbedingt erforderliches Ausmaß beschränkt. Die Erfassung öffentlicher Verkehrsflächen (z.B. Teile von Gehsteig oder Straße) ist nur dann zulässig, wenn der Schutzzweck der Videoüberwachung anders nicht erfüllbar wäre. Angrenzende Häuser, Nachbargrundstücke oder Nachbarwohnungen dürfen jedenfalls nicht gefilmt werden.
• Die Videoüberwachung ist durch z.B. Schilder, Aufkleber geeignet zu kennzeichnen.
• Aufnahmen müssen in regelmäßigen Abständen überschrieben bzw. gelöscht werden. Die Datenschutzbehörde erachtet eine Speicherdauer von bis zu 72 Stunden grundsätzlich als zulässig.
• Aufnahmen werden nur im Anlassfall ausgewertet (z.B. um festzustellen, wer eine Beschädigung verursacht hat).
• Andere, gelindere Mittel wie Sperrsysteme oder Sicherungssysteme wären unzureichend.
Neben überwiegenden berechtigten Interessen kann die Datenverarbeitung auch rechtmäßig sein, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat.


3.2. Videokameras in Wohnhäusern und Wohnungen:
Von der Datenschutz-Folgenabschätzung (→ USP) ausgenommen ist unter bestimmten Voraussetzungen (Anforderungen an räumlichen Erfassungsbereich, Speicherdauer, Kennzeichnung, Zweck der Datenverarbeitung) z.B. der vorbeugende Schutz von Personen oder Sachen auf privaten, zu Wohnzwecken dienenden Liegenschaften, die ausschließlich vom Verantwortlichen und von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Nutzungsberechtigten genutzt werden. Voraussetzung ist die Einwilligung aller Nutzungsberechtigten.
Ein anderer Zweck, der unter die Ausnahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung fällt, betrifft den vorbeugenden Schutz von allgemein zugänglichen Orten, die dem Hausrecht des Verantwortlichen unterliegen. Zusätzliche Voraussetzung sind bereits erfolgte Rechtsverletzungen oder ein besonderes Gefährdungspotenzial und dass kein gelinderes geeignetes Mittel zur Verfügung steht.
Bei jeder Videoüberwachung in Wohnhäusern und Wohnungen ist jedenfalls eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen.


Im Falle von Mietshäusern ist ebenfalls eine Beeinträchtigung der Privatsphäre in Betracht zu ziehen und eine Interessensabwägung vorzunehmen, bei der das Interesse der Vermieterin/des Vermieters an der Sicherung des Eigentums dem Recht auf Achtung der Privatsphäre der Mieterin/des Mieters gegenüberzustellen ist. Auch die Videoüberwachung allgemeiner Teile des Mietshauses (Postkästen, Müllräume) kann die Privatsphäre der Mieterin/des Mieters stören. Die Überwachung des allgemeinen Eingangsbereichs eines Mietshauses ist in der Regel zulässig. Eine Aufzeichnung von Bildern etwa der Wohnungstüre einer Mieterin/eines Mieters durch die Vermieterin/den Vermieter wäre jedenfalls unzulässig.


Wir überwachen per Videoüberwachung folgende Abschnitte:
o Wir haben eine Kamera am Parkplatz (Gästeparkplatz / Privatparkplatz)
o Wir haben eine Kamera im Garten (Spielplatz).
o Wir haben eine Kamera bei der Einfahrt in Richtung Garage (Skikeller).
o Wir haben eine Kamera, die meine private Haustür und den privaten Eingangsbereich (private Terrasse) überwacht.
o Wir haben eine Kamera, die meinen privaten Garten (westlich vom Haus) überwacht
Bei allen angeführten Kameras wird ausschließlich eine 24/7 Bildaufzeichnung (kein Ton) durchgeführt.


-> Wir weisen darauf hin, dass keine Teile der Ferienwohnung überwacht werden und garantieren Ihnen die absolute Privatsphäre.
o Die Videoüberwachung erfolgt lediglich zur Vermeidung von Strafdaten, der Beweissicherung und zur Wahrnehmung des Hausrechtes.
o Die Rechtsgrundlage der Videoüberwachung bildet der Art. 6 - Abs. 1 lit. f) DSGVO
Das Videomaterial wird automatisch nach 72 Stunden gelöscht!
(Nachzulesen unter: https://www.jusline.at/gesetz/dsgvo/paragraf/6)


4. Datenlöschung
Ihre Stammdaten und sonstigen personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn diese für die Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zweckes nicht mehr erforderlich sind – in der Regel nach 7 (sieben) Jahren – oder wenn die Speicherung aus gesetzlichen Gründen unzulässig wird.
Anstatt einer Löschung kann auch eine Anonymisierung der Daten vorgenommen werden, was bedeutet, dass jeglicher Personenbezug unwiederbringlich entfernt wird.


5. Cookies
Unsere Website (www.oetztalurlaub.at bzw. fewo-umhausen.at) verwendet so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.
Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.
Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben.
Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.


6. Web-Analyse
Unsere Website (www.oetztalurlaub.at bzw. fewo-umhausen.at) verwendet Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google") Dazu werden Cookies verwendet, die eine Analyse der Benutzung der Website durch Ihre Benutzer ermöglicht. Die dadurch erzeugten Informationen werden auf den Server des Anbieters übertragen und dort gespeichert.
Sie können dies verhindern, indem Sie Ihren Browser so einrichten, dass keine Cookies gespeichert werden. Wir haben mit dem Anbieter einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.


7. Newsletter
Sie haben die Möglichkeit, über unsere Website unseren Newsletter zu abonnieren. Hierfür benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse und ihre Erklärung, dass Sie mit dem Bezug des Newsletters einverstanden sind.
Um Sie zielgerichtet mit Informationen zu versorgen, erheben und verarbeiten wir außerdem freiwillig gemachte Angaben zu Interessengebieten, Geburtstag und Postleitzahl […].
Sobald Sie sich für den Newsletter angemeldet haben, senden wir Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Anmeldung.
Das Abo des Newsletters können Sie jederzeit stornieren. Senden Sie Ihre Stornierung bitte an folgende E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse angeben]. Wir löschen anschließend umgehend Ihre Daten im Zusammenhang mit dem Newsletter-Versand.


8. Social Media Plug-Ins
Der Betreiber verwendet auf der Website sogenannte „eingebettete“ Social-Media- Plug-Ins (Schnittstellen zu sozialen Netzwerken). Beim Besuch der Website stellt das System aufgrund der Einbindung der Plug-Ins automatisch eine Verbindung mit dem jeweiligen sozialen Netzwerk her und überträgt Daten (IP-Adresse, Besuch der Website etc.).
Die Datenübertragung geschieht ohne das Zutun und außerhalb der Verantwortung des Betreibers. Der Nutzer kann diese Datenübertragung verhindern, indem er sich vor dem Besuch der Website bei den jeweiligen sozialen Netzwerken ausloggt. Nur im „eingeloggten“ Zustand kann das soziale Netzwerk spezifische Daten dem Aktivitäten-Profil des Nutzers durch automatische Datenübertragung zuordnen.
Die automatisch übertragenen Daten werden ausschließlich von den Betreibern der sozialen Netzwerke genutzt und nicht durch den Betreiber. Weitere Informationen dazu, unter anderem auch zum Inhalt der Datenerhebung durch die sozialen Netz- werke, können direkt der Internetseite des entsprechenden sozialen Netzwerks entnommen werden. Dort können auch die Privatsphäre-Einstellungen angepasst werden.
Die auf der Website eingebundenen sozialen Netzwerke sind:


• Facebook („gefällt mir“)
Facebook Inc., 1601 S California Ave, Palo Alto, CA, 94304, USA
Nähere Informationen unter https://de-de.facebook.com/policy.php
• Twitter
Twitter Inc., 795 Folsom St., Suite 600, San Francisco, CA 94107, USA
Nähere Informationen unter https://twitter.com/de/privacy
• Google („+1“)
Google Inc., Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Nähere Informationen unter https://policies.google.com/terms?hl=de
• Instagram
Instagram, LLC Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA 94025, USA
Nähere Informationen unter https://help.instagram.com/155833707900388


9. Folgende Rechte können Sie im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer Daten geltend machen:
9.1. Auskunftsrecht: Sie haben das Recht von uns zu erfahren, ob und in welchem Ausmaß wir Ihre Daten verarbeiten.
Kontakt / Verantwortlicher:
Appartement FRISCHMANN Klaudia – Hr. Harald Frischmann


9.2. Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.


9.3. Beschwerderecht:

Verstößt Ihres Erachtens die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen österreichisches oder europäisches Datenschutzrecht, so kontaktieren Sie uns bitte, um allfällige Fragen aufklären zu können. Selbstverständlich haben Sie das Recht, sich bei der österreichischen Datenschutzbehörde oder bei einer Aufsichtsbehörde innerhalb der EU, zu beschweren.


10. Bestätigung der Identität:
Zum Schutz Ihrer Rechte und Ihrer Privatsphäre sind wir berechtigt, im Zweifel einen Identitätsnachweis anzufordern.


11. Rechtebeanspruchung über Gebühr:
Wenn Sie eines der genannten Rechte offenkundig unbegründet oder besonders häufig einfordern, sind wir berechtigt ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu verlangen oder die Bearbeitung des Antrags abzulehnen.


12. Pflicht zur Mitwirkung:
Im Rahmen von Mitwirkungspflichten sind wir verpflichtet, Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. BAO, Meldegesetz, ZPO, StPO, …) auf Anforderung herauszugeben.


13. Geltungsdauer:
Diese Datenschutzerklärung gilt ab 25. Mai 2018 und ersetzt die bestehenden Datenschutzbestimmungen.


 
 
 
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